Information über die Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern
(Sicherungseinrichtung)
Die JRC Capital Management Consultancy & Research GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach 04 03 47, 10062 Berlin an. Nach § 23 a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) ist die JRC Capital Management Consultancy & Research GmbH verpflichtet, ihre Kunden über den nachfolgenden Sachverhalt zu informieren.
Die EdW ist eine durch das Anlegerentschädigungsgesetz geregelte Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im Öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000,00 EURO pro Gläubiger schützt.
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts aus Wertpapiergeschäften, einem Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern oder Finanzinstrumenten oder Rechten aus Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) zu verschaffen. Zu den genannten Finanzinstrumenten gehören Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheine, Derivate etc.
Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach Höhe und Umfang der dem Gläubiger gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes oder auf EURO lauten. Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen der genannten Obergrenze auch die bis zu seiner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche.
Von der JRC Capital Management Consultancy & Research GmbH ausgegebene Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt.
Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. hierzu § 3 des Anlegerentschädigungsgesetzes)
Auf Wunsch stellen wir weitere Informationen zur Verfügung.
JRC Capital Management Consultancy & Research GmbH