AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE
JRC CAPITAL MANAGEMENT CONSULTANCY & RESEARCH GMBH
(best-execution-policy)
Im Rahmen des Mandats zur Portfolioverwaltung ist der Vermögensverwalter berechtigt, die Verwaltung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vermögenswerte in dessen Namen und auf dessen Rechnung durchzuführen, ohne für den Einzelfall vorher vom Kunden Weisungen oder dessen Zustimmung einholen zu müssen.
Im Rahmen der allgemeinen Verpflichtung des Vermögensverwalters zur Wahrung der Interessen des Kunden hat der Vermögensverwalter Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir im Falle der Annahme einer Kundenweisung den Auftrag entsprechend der Kundenweisung ausführen und insoweit von den vorliegenden Grundsätzen abweichen können.
Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für die Kunden haben wir die verschiedenen Broker, mit denen die JRC zusammenarbeitet, charakterisiert.
Für ein breites Angebotsspektrum für Wertpapiere und Derivate präferieren wir derzeit die comdirect bank AG.
Im Rahmen des Mandats zur Portfolioverwaltung wählen unsere Kunden grundsätzlich aus, bei welchem Brokerhaus sie ein Konto eröffnen und Vermögenswerte verwalten lassen wollen. Dabei kann ein Kunde auch gleichzeitig bei verschiedenen Brokerhäusern Konten eröffnen, um etwa jeweils unterschiedliche Instrumente handeln zu lassen. Ist dies nicht der Fall, sind wir für die Durchführung des Handels an die Ausführungsgrundsätze und Kosten des einen jeweils ausgewählten Instituts gebunden. Sobald uns jedoch Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das von dem Kunden benannte Brokerhaus diesbezüglich nicht mehr für den Kunden geeignet ist, informieren wir unsere Kunden unverzüglich.
Wir überprüfen unsere eigene Best-Execution-Policy sowie die Handelskonditionen darüber hinaus turnusmäßig alle 6 Monate.
Stand: 12/2019